Das neue Bestattungsgesetz RLP 2025
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Das neue Bestattungsgesetz RLP 2025
Was sich in Rheinland-Pfalz ändert – Stand Juli 2025
Ich begleite individuelle Abschiede in der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus. In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, was sich im Bestattungsgesetz 2025 ändert – und was das für Sie als Angehörige bedeutet.
- Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – was bedeutet das für Angehörige?
- Was ändert sich konkret im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?
- Private Urnenaufbewahrung und Flussbestattung
- Sarglose Bestattungen und Tuchbestattungen
- Erinnerungsstücke aus Asche – neue Formen des Gedenkens
- Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern
- Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz
- Gesetzesstand Juli 2025: Anhörung, Debatten, Ausblick
- Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale

Bestattungsgesetz RLP: Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – Was bedeutet das für Angehörige?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stellen sich viele Fragen. Und oft sind es gerade die praktischen Entscheidungen, die so schwerfallen: Wo soll die Bestattung stattfinden? Wie soll der Abschied aussehen? Was ist überhaupt erlaubt?
Über Jahrzehnte war in Rheinland-Pfalz – wie in fast allen Bundesländern – genau geregelt, was Angehörige dürfen und was nicht. Es gab strenge Vorgaben zur Beisetzung, zur Form, zum Ort – wenig Raum für individuelle Wünsche. Doch genau das soll sich jetzt ändern.
Mit dem neuen Bestattungsgesetz geht Rheinland-Pfalz einen neuen Weg. Es soll ermöglichen, dass Abschiede freier gestaltet werden können – persönlicher, nahbarer, liebevoller.
Dass Angehörige wählen dürfen, was ihnen guttut. Dass eine Trauerfeier nicht genormt sein muss, sondern das Leben widerspiegelt, das zu Ende gegangen ist.
Und genau darin liegt die große Bedeutung dieser Reform: Sie ist kein technisches Gesetzeswerk, sondern eine Antwort auf das, was viele Menschen sich im Moment des Verlusts wünschen. Als freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin weiß ich, wie viel heilsamer es ist, wenn nicht nur erlaubt ist, was vorgesehen ist – sondern was hilft.
Deswegen ist es für mich besonders wichtig, Hinterbliebene über diese neuen Möglichkeiten zu informieren und ihnen dabei zu helfen, einen Abschied nach ihren Wünschen zu gestalten.
Was ändert sich konkret im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?
Die geplante Reform des Bestattungsgesetzes bringt einen grundlegenden Wandel mit sich. Viele Vorgaben, die lange Zeit verpflichtend waren, werden jetzt überdacht – und sollen durch mehr Vertrauen, mehr Freiheit und mehr Menschlichkeit ersetzt werden. Es geht nicht darum, alles anders zu machen. Aber darum, Menschen mehr Gestaltungsspielraum zu geben, wenn sie Abschied nehmen.
Was bislang nur mit Ausnahmegenehmigung möglich war, wird zur regulären Option: Die Urne muss nicht mehr zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es wird erlaubt sein, sie zu Hause aufzubewahren – unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer klaren Willensbekundung des oder der Verstorbenen.
Auch die Ascheverstreuung in Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn oder Saar wird rechtlich ermöglicht.
Die Sargpflicht fällt weg – und damit der Zwang zu einer bestimmten Form der Bestattung. Zudem wird es erlaubt sein, einen Teil der Asche zu einem Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen.
Ich sehe in diesen Änderungen keine Beliebigkeit, sondern die Chance, eine Beerdigung oder eine Trauerfeier so zu gestalten, dass sie sich ehrlich anfühlt. Als freie Trauerrednerin begleite ich viele Familien, die sich eine freie Trauer Rede oder eine persönliche Lebensrede wünschen – und bisher an organisatorische Grenzen gestoßen sind. Mit der Reform des Gesetzes wird vieles davon endlich rechtlich abgesichert. Das hilft nicht nur in der Praxis. Es hilft vor allem im Herzen.
Private Urnenaufbewahrung und Flussbestattung
Für viele Angehörige ist die Vorstellung, eine Urne im eigenen Zuhause aufzubewahren, ein tröstlicher Gedanke. Nicht, weil man nicht loslassen will – sondern weil der Ort des Gedenkens dann nicht irgendwo ist, sondern da, wo das Leben weitergeht. Bisher war das in Rheinland-Pfalz nicht erlaubt. Die Urne musste auf einem Friedhof beigesetzt werden, ganz gleich, wie persönlich oder unpersönlich sich das anfühlte. Das neue Bestattungsgesetz erkennt an, dass Trauer nicht genormt werden kann. Künftig soll es möglich sein, eine Urne zu Hause aufzubewahren – vorausgesetzt, der Wille des oder der Verstorbenen wurde zu Lebzeiten dokumentiert.
Eine weitere Veränderung ist die geplante Erlaubnis zur Ascheverstreuung in Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn oder Saar. Für viele ist das mehr als nur eine symbolische Geste. Es ist ein Abschied, der sich natürlich anfühlt – fließend, offen, frei. Gerade wenn das Wasser eine besondere Bedeutung im Leben hatte, kann diese Form der Beisetzung heilsam sein. Natürlich wird es auch hier Regeln geben, um die Würde zu wahren und Missbrauch zu vermeiden. Aber der entscheidende Schritt ist: Es wird erlaubt. Und es wird anerkannt, dass Menschen unterschiedliche Wege brauchen, um Abschied zu nehmen.
Als Trauerbegleiterin in der Metropolregion Rhein-Neckar erlebe ich oft, wie wichtig es ist, solche Möglichkeiten überhaupt erst einmal aussprechen zu dürfen – ohne sofort auf ein „Das geht nicht“ zu stoßen. Mit dem neuen Gesetz bekommen Angehörige mehr Freiheit, den Ort des Gedenkens wirklich selbst zu wählen. Das verändert vieles – im Inneren und im Außen.
Sarglose Bestattungen und Tuchbestattungen
Für manche klingt es ungewohnt – für andere ist es ein lang gehegter Wunsch: die Vorstellung, ohne Sarg bestattet zu werden. Eingehüllt in ein schlichtes Tuch, zur Ruhe gebettet in der Erde. Ohne das starre Gefühl eines festen Kastens, sondern mit dem Wunsch nach etwas Natürlichem, Sanftem, Reduziertem. Bislang war das in Rheinland-Pfalz nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus religiösen Gründen. Das neue Bestattungsgesetz soll das ändern. Künftig soll jede Person – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung – das Recht haben, sich eine Tuchbestattung zu wünschen.
Die Sargpflicht, die bisher fester Bestandteil des Gesetzes war, wird abgeschafft. Damit entsteht nicht nur mehr Freiheit, sondern auch mehr Raum für unterschiedliche Formen des Abschieds. Wer eine schlichte, naturnahe Beerdigung wünscht, darf sie künftig auch so umsetzen. Und wer sich eine würdevolle, aber nicht traditionelle Trauerfeier gestalten möchte – mit einer freien Trauerrede, mit persönlicher Musik, mit Elementen, die das gelebte Leben widerspiegeln –, bekommt jetzt die gesetzliche Möglichkeit dazu.
Natürlich gibt es noch offene Fragen, auch im politischen Raum. Wie wird der Wille der verstorbenen Person dokumentiert? Wer sorgt dafür, dass die Würde bei der Durchführung gewahrt bleibt? Diese Fragen werden in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Aber die Richtung ist klar: Die Bestattung soll nicht länger vorschreiben, was richtig ist – sondern zulassen, was stimmig ist. Als freie Trauerrednerin finde ich: Das ist ein überfälliger Schritt.
Erinnerungsstücke aus Asche - neue Formen des Gedenkens
Der Gedanke, einen kleinen Teil der Asche eines verstorbenen Menschen in etwas Bleibendes zu verwandeln, berührt viele. Ein Schmuckstück, ein Gedenkstein, vielleicht ein kleiner Anhänger, der mitgetragen werden kann – nicht als Ersatz für den Verlust, sondern als Zeichen der Verbindung. Bisher war das in Rheinland-Pfalz rechtlich nicht erlaubt. Die Asche durfte nicht geteilt, nicht weitergegeben, nicht verarbeitet werden. Das neue Bestattungsgesetz will auch hier neue Wege eröffnen: Die Teilung der Asche soll künftig möglich sein, wenn es dem Willen des Verstorbenen entspricht oder im engen Kreis der Familie gewünscht wird.
Was für die einen selbstverständlich klingt, ist für andere ein großer Schritt. In der öffentlichen Debatte gab es auch kritische Stimmen – etwa von kirchlicher Seite. Dort wurde die Sorge geäußert, dass durch solche Formen der Erinnerung die Totenruhe gefährdet sei. Und ja, diese Bedenken verdienen Gehör. Aber sie dürfen nicht verhindern, dass Trauernde neue Ausdrucksformen finden. Denn Erinnerung ist etwas zutiefst Persönliches. Und sie darf auch sichtbar werden – in einem Ring, einem Stein, einem Gegenstand, der im Alltag begleitet.
Ich selbst erlebe in meiner Arbeit als Trauerbegleiterin oft, wie sehr solche kleinen Dinge Halt geben können. Gerade wenn die Bestattung vorbei ist, die Blumen verwelkt sind und der Alltag wieder beginnt. Ein Erinnerungsstück ersetzt keine Trauerrede, keine Trauerfeier, keine liebevollen Worte. Aber es kann ein leiser, starker Anker sein – und genau das braucht es manchmal, um mit dem Verlust weiterzugehen.
Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern
Wenn ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt stirbt, bricht für die Eltern eine Welt zusammen. Es fehlen nicht nur Worte – es fehlt oft auch die Möglichkeit, diesen Verlust als das zu begreifen, was er ist: der Tod eines geliebten Menschen. Viele betroffene Familien haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass ihr Schmerz im Gesetz kaum vorkommt. Statt von einem Kind war häufig nur von einer „Fehlgeburt“ die Rede. Und wer sein Sternenkind bestatten wollte, stieß oft auf Grenzen – rechtlich, organisatorisch, sprachlich. Das neue Bestattungsgesetz will das ändern. Endlich.
Künftig soll jedes Kind, ganz unabhängig vom Geburtsgewicht oder der Schwangerschaftswoche, als Mensch gewürdigt werden dürfen. Eltern erhalten das Recht, ihr Sternenkind offiziell bestatten zu lassen – auf einem Friedhof, gemeinsam mit sich, oder an einem Ort, der für sie Bedeutung hat. Es ist nicht mehr das Gewicht entscheidend, sondern der Wunsch nach einem würdevollen Abschied. Das allein ist ein wichtiger Schritt. Und noch bedeutsamer ist: Der Begriff „Sternenkind“ soll gesetzlich verankert werden – nicht als Floskel, sondern als Anerkennung dessen, was war.
Als freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin gestalte ich öfters Trauerfeiern für Sternenkinder. Diese Abschiede gehören zu den stillsten und zugleich stärksten Momenten meiner Arbeit. Es geht darum, einen Raum zu schaffen, in dem Trauer sein darf – und in dem das kurze Leben eines Kindes nicht verloren geht, sondern wahrgenommen wird.
Für betroffene Familien gibt es zudem wichtige Anlaufstellen wie veid.de oder den Bundesverband Kinderhospiz. Das neue Gesetz schafft die rechtliche Grundlage. Die menschliche Würde braucht aber mehr als Paragraphen. Sie braucht Aufmerksamkeit, Sprache und Zeit – genau das versuche ich in meiner Arbeit weiterzugeben.
Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz
Neben den zentralen Neuerungen – wie der Urnenaufbewahrung zu Hause, der Flussbestattung, der Abschaffung der Sargpflicht oder der Anerkennung von Sternenkindern – enthält das neue Bestattungsgesetz auch viele kleinere Anpassungen, die für Angehörige in der Praxis eine große Rolle spielen können. Einige betreffen organisatorische Abläufe, andere greifen kulturelle oder ökologische Entwicklungen auf. Gemeinsam zeigen sie: Die Reform denkt weiter als nur bis zur Beisetzung – sie nimmt auch den Rahmen in den Blick, in dem Trauer möglich wird.
So sollen künftig auch alternative Bestattungsformen wie die Reerdigung (Humusbestattung) gesetzlich erlaubt sein. Diese ökologisch orientierte Art der Bestattung wandelt den Körper in nährstoffreiche Erde um – ohne Sarg, ohne Einäscherung, ganz im Einklang mit natürlichen Kreisläufen. Für viele Menschen, die zu Lebzeiten besonders umweltbewusst gelebt haben, ist das eine stimmige Option. Auch diese Wahl soll künftig rechtssicher möglich sein.
Ein weiterer Punkt ist die Flexibilisierung der Ruhezeiten. Hier soll das Gesetz regionale Unterschiede besser abbilden – etwa dort, wo Friedhöfe kleiner sind oder andere klimatische Bedingungen gelten. Es geht darum, den Charakter des jeweiligen Ortes zu bewahren und gleichzeitig Raum für individuelle Entscheidungen zu lassen.
Ebenfalls angepasst werden Regelungen zur Leichenschau und zur Überführung von Verstorbenen aus dem Ausland, etwa bei im Dienst verstorbenen Soldaten. Auch diese Themen betreffen Familien ganz konkret – oft in schwierigen, emotional angespannten Situationen.
Als freie Trauerrednerin in der Metropolregion Rhein-Neckar finde ich es wichtig, dass diese vielen Details nicht übersehen werden. Sie zeigen, dass das Gesetz nicht nur symbolisch sein will, sondern im Alltag tragen soll. In meiner Arbeit als Trauerbegleiterin erlebe ich täglich, wie komplex Trauer ist – und wie gut es tut, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen nicht zusätzlich belasten, sondern entlasten.
Gesetzesstand Juli 2025: Anhörung, Debatten, Ausblick
Im Sommer 2025 steht die Gesetzesreform in Rheinland-Pfalz kurz vor dem Abschluss. Nach vielen Diskussionen, Entwürfen und Überarbeitungen hat die Landesregierung den endgültigen Gesetzentwurf vorgelegt.
Am 24. Juni 2025 fand im Gesundheitsausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung statt, bei der Verbände, Fachleute und Interessenvertretungen ihre Sicht auf das neue Bestattungsgesetz eingebracht haben – schriftlich und mündlich. Mit dabei waren unter anderem auch Vertreter von Aeternitas, dem Verbraucherverband für Bestattungsfragen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet. Die abschließende Beratung im Landtag ist für nach der Sommerpause angesetzt – ein Beschluss noch im Spätsommer 2025 gilt als wahrscheinlich.
Die Reform wird in vielen Bereichen begrüßt. Besonders die neuen Freiheiten rund um die Urnenaufbewahrung, die Flussbestattung, die Abschaffung der Sargpflicht und die stärkere Berücksichtigung von Sternenkindern finden breite Zustimmung. Aber es gibt auch kritische Stimmen. Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen äußern Bedenken. Sie sehen durch die Lockerung der Friedhofspflicht und die Möglichkeit zur Aufbewahrung der Urne zu Hause die Totenruhe gefährdet. Auch die Teilung der Asche für Erinnerungsstücke stößt auf Widerspruch – etwa mit der Sorge, dass hier Würde verloren gehen könnte.
Andere fordern präzisere Regelungen zur praktischen Umsetzung: Wie wird der Wille der verstorbenen Person dokumentiert? Wie wird gesichert, dass private Bestattungen pietätvoll ablaufen? Einige Fraktionen fordern, einzelne Punkte nachzuschärfen oder die Umsetzung zeitlich zu strecken. Doch insgesamt zeigt die politische Debatte: Der Wunsch nach einer freieren, menschlicheren Bestattungskultur ist da – in der Gesellschaft und inzwischen auch im Parlament.
Ich beobachte diese Entwicklung sehr genau, weil sie meine Arbeit als freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin direkt betrifft. Und weil sie vor allem diejenigen betrifft, die mitten in der Trauer stehen. Für sie ist jedes Detail wichtig. Ob die Urne zu Hause stehen darf, ob eine Trauer Rede in der Natur möglich ist, ob die Beerdigung auch ohne Sarg stattfinden kann – das alles entscheidet darüber, wie gut ein Abschied gelingen kann. Und genau darum geht es: dass dieser letzte Schritt nicht fremdbestimmt ist, sondern getragen von dem, was verbindet.
Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale
Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist mehr als eine juristische Anpassung – es ist ein Schritt hin zu einer anderen Trauerkultur. Einer, die anerkennt, dass Menschen unterschiedlich trauern.
Dass nicht jeder Abschied auf einem Friedhof stattfinden muss.
Dass eine Beerdigung nicht nur ein Verwaltungsakt ist, sondern ein zutiefst persönlicher Moment.
Und dass eine Trauerrede mehr sein darf als ein Rückblick – nämlich ein würdevoller Raum für Erinnerung, für Liebe, für Verbindung.
Wenn das Gesetz wie geplant im Spätsommer 2025 beschlossen wird, können Angehörige vieles freier entscheiden: ob die Urne zu Hause bleibt, ob die Asche dem Fluss übergeben wird, ob die Beisetzung im Tuch stattfindet, ob ein Erinnerungsstück aus einem Teil der Asche entstehen darf. Wer eine Trauerfeier gestalten will, bekommt neue Möglichkeiten. Wer sich eine freie Trauerrede oder eine Lebensrede wünscht, wird weniger Hürden erleben. Und wer als Familie einen ganz eigenen Abschied sucht, wird künftig auf mehr rechtliche Sicherheit stoßen.
Ich begleite Trauernde in der Metropolregion Rhein-Neckar. Andere Regionen sind natürlich auch möglich – fragen Sie mich einfach an. Wenn Sie sich eine persönliche Trauerfeier wünschen oder jemanden suchen, der Sie auf diesem Weg einfühlsam begleitet, bin ich für Sie da. Mit Zeit. Mit Worten, die tragen. Und mit dem Wissen, dass jede Form der Trauer einzigartig ist – so wie das Leben, das wir verabschieden.
Was dieses Gesetz für Ihre Entscheidungen bedeutet, erläutere ich auch in meinem Beitrag zu den verschiedenen Bestattungsarten. Und wenn Sie sich frühzeitig vorbereiten möchten, finden Sie auf meinem Blog viele Gedanken und Impulse rund um die Bestattungsvorsorge.
Impulse zum Weiterdenken
Diese Beiträge greifen verwandte Aspekte auf und möchten Sie begleiten – mit Worten, Gedanken und kleinen Wegweisern durch Zeiten der Trauer.