Welche Bestattung passt zu diesem Menschen
Ein Mensch ist gestorben, und innerhalb weniger Tage sollen Sie entscheiden, wie er bestattet wird. Erde oder Feuer. Friedhof, Wald oder Wasser. Ein Grab, das gepflegt werden will, oder eines, das ohne Sie auskommt. Solche Fragen beantwortet niemand gern unter Zeitdruck, und trotzdem drängt der Kalender, weil Fristen laufen.
Es hilft zu wissen, dass es keine falsche Wahl gibt, solange sie zu diesem Menschen passt. Ein Mann, der jeden freien Tag im Wald verbracht hat, gehört vielleicht unter einen Baum. Eine Frau, die ihr Leben lang in derselben Straße gewohnt hat, gehört vielleicht auf den Friedhof, auf dem schon ihre Eltern liegen.
Wie Sie die Entscheidung eingrenzen
Drei Fragen helfen fast jeder Familie, und keine davon handelt von Formen oder von Preisen.
Was hätte dieser Mensch gewollt? Manchmal steht es in einer Verfügung, meistens nicht. Häufiger gibt es einen einzigen Satz, den irgendwer einmal gehört hat, beim Abendessen, halb im Scherz, zwischen Nachtisch und Abräumen. Ich will keinen Rummel. Steckt mich unter einen Baum. Solche Sätze sind mehr wert, als sie klingen, und oft sind sie alles, was Sie haben. Das genügt.
Brauchen Sie einen Ort? Diese Frage stellt sich für die Lebenden, und die Antworten fallen in einer Familie oft weit auseinander.
Bei mir ist es genauso. Meine Oma war der wichtigste Mensch meiner Kindheit und Jugend, und ich brauche ihr Grab. Wenn ich in meiner Heimatstadt bin, gehe ich jeden Tag hin. Gräber sehen in Kanada anders aus als hier. Sie sind Rasen, der gemäht wird, und nur vor dem Stein liegt ein kleines Beet, etwa einen Quadratmeter groß. Dort pflanze ich Blumen, und weil das Grab selbst Rasen ist, setze ich mich darauf und rede mit ihr.
Mein Bruder braucht das nicht. Für ihn ist sie da, wo er an sie denkt, und das ist genauso richtig. Nur wohnt er in dieser Stadt und ich achttausend Kilometer entfernt. Er könnte jeden Sonntag hingehen und tut es nicht. Ich würde gern und komme selten hin.
Auflösen lässt sich das nicht. Es zeigt nur, wie weit zwei Menschen aus einer Familie in dieser Frage auseinanderliegen können, und wie sehr sich das mit den Jahren verschiebt. Fragen Sie deshalb jeden einzeln, auch die Enkelin, die bisher nichts sagt. Wer heute noch am selben Ort wohnt, wohnt in zwanzig Jahren vielleicht woanders.
Was ist auf Dauer zu schaffen? Ein Grab bedeutet Pflege und Gebühren, über zwei bis drei Jahrzehnte. Wenn die Kinder in Hamburg wohnen, gehört das jetzt ausgesprochen und nicht in fünf Jahren, wenn der Erste sich schuldig fühlt, weil er es nicht schafft.
Welche Formen es im Einzelnen gibt, von der Erdbestattung über Wald, Wiese und See bis zur Reerdigung und zu den Erinnerungsstücken,
habe ich ausführlich in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Ein Wort zur anonymen Bestattung
Sie wird fast immer aus Rücksicht gewählt. Bloß niemandem zur Last fallen, bloß keine Arbeit machen. Der Gedanke dahinter ist liebevoll, und trotzdem wird von allen Formen diese am häufigsten bereut.
Eine Frau bekam eine Krebsdiagnose, weit fortgeschritten, ohne Aussicht auf Heilung. Sie regelte in den Wochen danach allein alles: Die Bestattung, die Trauerfeier, das Grab. Bezahlt war ebenfalls alles. Sie erzählte es niemandem, weder ihrem Mann noch ihren Kindern. Als sie starb, erfuhr ihre Familie zum ersten Mal davon.
Gewählt hatte sie eine anonyme Bestattung, um ihnen etwas abzunehmen. Ihr Mann saß mir später am Esstisch gegenüber und weinte bitterlich. Er hätte alles mitgetragen, ein gemeinsames Grab, ein Urnengrab, nebeneinander auf einer Wiese oder unter einem Baum, das war ihm gleich. Er wollte nur irgendwann zu ihr. Seinen Satz habe ich nicht vergessen: Jetzt habe ich sie für immer verloren, jetzt kann ich nicht mal mehr später zu ihr.
Ihre Rücksicht war ehrlich gemeint. Gefragt hatte sie ihn nie.
Wenn diese Form bei Ihnen im Raum steht,
sprechen Sie
vorher
darüber,
und zwar mit allen in der Familie, nicht nur mit der Person, die am Ende unterschreibt.
Was seit September 2025 in Rheinland-Pfalz möglich ist
Seit dem
27. September 2025 gilt hier ein neues Bestattungsgesetz, und es macht Abschiede möglich, die vorher ausgeschlossen waren. Die Bestattung im Tuch statt im Sarg. Die Urne, die auf dem Rhein, der Mosel, der Lahn oder der Saar dem Wasser übergeben wird. Die Urne, die zu Hause bleiben kann.
Für manche Familien ist das die Nachricht, auf die sie lange gewartet haben. Und dann kommt die Stelle, an der viele enttäuscht werden.
Diese Freiheiten gehören dem Menschen, der gestorben ist, und ihm auch nur dann,
wenn er zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat, wie er bestattet werden möchte, und darin jemanden für die Totenfürsorge benannt hat. Ihnen als Angehörigen stehen sie nicht zu.
Fehlt dieses eine Blatt Papier, bleibt Ihnen der herkömmliche Weg. Auch wenn die ganze Familie weiß, was er gewollt hätte. Auch wenn er es hundertmal gesagt hat. Das ist bitter, und daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.
Die Worte gehören dazu
Was das Bestattungshaus übernimmt, ist die Organisation. Die Formulare, die Termine, den Transport. Was dort niemand übernimmt, sind die Worte.
Eine
Trauerrede
macht aus einer Beisetzung einen Abschied. Sie sagt vor allen, die gekommen sind, wer dieser Mensch gewesen ist. Mit seinen Eigenheiten, mit seinen Brüchen, mit dem, worüber Sie in der Familie heute noch lachen, obwohl es eigentlich gar nicht komisch ist. Nach der
Trauerfeier
bekommen Sie
den vollständigen Text und behalten ihn.
Wo der Abschied stattfindet, komme ich hin. In die Trauerhalle, an das Grab, in den Bestattungswald, in der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus. Und wenn Sie noch überhaupt nicht wissen, was Sie möchten,
rufen Sie trotzdem an. Genau dafür ist das erste Gespräch da.
Rechtlicher Hinweis
Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bestattungsrecht ist Ländersache, die Regelungen unterscheiden sich und ändern sich. Maßgeblich ist für Rheinland-Pfalz das Bestattungsgesetz in der seit dem 27. September 2025 geltenden Fassung samt Durchführungsverordnung. Gesetzestext und eine Mustervorlage für die Totenfürsorgeverfügung stellt das zuständige Ministerium kostenlos bereit.



