Vorsorge für den Abschied

An den eigenen Abschied zu denken, mitten im Leben und bei guter Gesundheit, fällt niemandem leicht. Die meisten schieben es vor sich her, und das aus einem nachvollziehbaren Grund. Es fühlt sich an, als würde etwas herbeigerufen.


Dabei geht unter, für wen Sie das eigentlich tun. Für die Tochter, die drei Tage nach Ihrem Tod in einem Bestattungshaus sitzt und raten muss, was Sie gewollt hätten. Für Ihren Mann, der zwischen Kondolenzkarten nach Versicherungsunterlagen sucht, während er kaum weiß, welcher Tag ist.

Wenn Sie diese Dinge heute klären, nehmen Sie Ihrer Familie später das Organisieren ab. Und geben ihr etwas zurück, wofür in den ersten Wochen sonst kein Platz bleibt: Zeit zum Trauern.

Referenzen

Der Vorsorgeordner: alles an einem Ort


Der erste praktische Schritt ist ein Vorsorgeordner. Das klingt trocken, aber es ist das Gegenteil. Es ist das Fundament dafür, dass Ihre Familie später weiß, wo Unterlagen sind, wer kontaktiert werden muss, was Sie verfügt haben.

Laden Sie Ihre Familie ein, gemeinsam diesen Ordner zu erstellen. Zeigen Sie ihnen, wo Ihre Unterlagen sind. Erzählen Sie ihnen von Ihren Wünschen. Das ist auch eine Gelegenheit zu hören, was Ihre Familie braucht. Vielleicht haben Ihre Kinder andere Gedanken als Sie.
Vielleicht wünscht sich Ihre Partnerin oder Ihr Partner etwas anderes. Diese Gespräche zu führen ist wertvoll.

Ein guter Vorsorgeordner enthält: Persönliche Daten, Kontaktdaten von Vertrauenspersonen, Bankinformationen, Versicherungen, Passwörter für digitale Konten, Bestattungsverfügungen, Testament, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Aber auch: Namen von Menschen, die Sie gerne bei Ihrem
Abschied sehen möchten. Musik, die wichtig ist. Worte, die fallen sollen.

Dieser Ordner sollte nicht im Versteckten liegen. Ihre Familie sollte wissen, wo er ist. Damit sie ihn findet, wenn es nötig ist. Und noch besser: Sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber, was darin steht. So gibt es keine Überraschungen.


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Nach dem Schlaganfall ihres Mannes konnte eine Frau wochenlang nichts regeln. Nicht bei der Bank, nicht beim Vermieter, nicht einmal die Post. Vierzig Jahre verheiratet, und trotzdem stand sie vor jeder Tür wie eine Fremde.

Dass Ehepartner automatisch füreinander entscheiden können, glauben die meisten Menschen. Es stimmt nur zu einem kleinen Teil. Seit Anfang 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten, aber es gilt ausschließlich in Gesundheitsfragen, es läuft nach sechs Monaten aus, und für Bankgeschäfte, Verträge oder die Wohnung greift es überhaupt nicht. Für unverheiratete Paare gilt es gar nicht, auch nach dreißig gemeinsamen Jahren nicht.

Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht jemanden, die über Ihre Angelegenheiten entscheidet. Manchmal ist das Ihre Tochter. Manchmal eine berufsmäßige Betreuerin, die Sie nie gesehen haben.

Die Patientenverfügung ist das zweite Dokument. Sie hält fest, welche Behandlungen Sie möchten und welche nicht. Fehlt sie, muss Ihre Familie an Ihrer Stelle raten, auf einem Krankenhausflur, unter Zeitdruck. Dann entscheiden Menschen, die Sie lieben, unter einer Last, die niemand tragen möchte, und manche tragen sie jahrelang weiter.

Beides ersetzt keine juristische Beratung, und beides gehört in den Vorsorgeordner. Aus meiner Arbeit heraus rate ich dringend dazu. Ich habe zu oft gesehen, was fehlende Papiere in einer Familie anrichten.


Die Totenfürsorgeverfügung


Ein Mann aus Frankenthal hat jahrelang gesagt, er wolle in den Rhein. Nicht auf den Friedhof, in den Rhein. Die ganze Familie wusste es, alle konnten es zitieren. Sie sagten ihm auch immer, dass das nicht ginge. Dann kam das neue Bestattungsgesetz RLP, das eine Flussbestattung im Rhein möglich machte.  Als er starb, ging es trotzdem nicht, weil nichts davon schriftlich vorlag.

Seit dem
27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, und es bringt Freiheiten, die es vorher nicht gab. Der Haken daran wird fast überall übersehen. Diese Freiheiten gelten für Sie selbst, zu Ihren Lebzeiten. Ihre Angehörigen können sie später nicht an Ihrer Stelle in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine der neuen Bestattungsformen möchten, muss das also zu Ihren Lebzeiten schriftlich festgehalten sein. Dafür gibt es die Totenfürsorgeverfügung. Darin bestimmen Sie, wer sich um Ihre Bestattung kümmert und wie sie aussehen soll. Das
zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz stellt dafür eine Mustervorlage bereit, kostenlos zum Herunterladen.

Ein Punkt geht dabei oft unter: Die Person, die Sie damit betrauen, muss davon wissen. Ein Dokument in einer Schublade, von dem niemand etwas ahnt, wirkt genauso wenig wie gar keines.


Wer bezahlt die Bestattung


Ein großer Teil von Vorsorge ist auch die Frage: Wie wird die Trauerfeier bezahlt? Wie wird die Bestattung finanziert? Viele Menschen möchten ihre Familie davon entlasten.

Aber genau hier ist es wichtig, das mit Ihrer Familie zu besprechen. Nicht allein zu entscheiden. Fragen Sie: Wie stellt ihr euch das vor? Welche Art von Bestattung wünscht ihr euch für mich? Was könnt ihr euch leisten? Was ist euch wichtig? Ein Bestattungshaus berät Sie gerne bei diesen Entscheidungen. Laden Sie Ihre Familie in dieses Gespräch ein. Das gibt ihnen Sicherheit und zeigt, dass Sie ihre Gedanken wertschätzen.


Grabwahl und Bestattungsart


Sie können auch entscheiden, wo und wie Sie bestattet werden möchten. Ein Grab auf dem Friedhof? Ein Waldfriedhof? Seebestattung? Kremierung? Naturbestattung?

Diese Entscheidung ist sehr persönlich. Aber auch hier: Sprechen Sie mit Ihrer Familie. Fragen Sie: Wo könnt ihr euch vorstellen, mich zu besuchen? Was ist euch wichtig? Was kann eure Familie später tragen?

Manchmal wünschen sich Kinder etwas anderes als der Partner. Das ist in Ordnung. Diese Gespräche zu führen schafft Klarheit. Das ist ein wichtiger Teil von Vorsorge, weil Ihre Familie später weiß, was Sie wollten. Und weil Sie gemeinsam klären konnten, wie das für alle gut sein kann.


Die Trauerfeier im Voraus gestalten


Viele Menschen möchten auch mitentscheiden, wie ihre Trauerfeier aussieht. Dabei ist wichtig, dass Ihre Familie eingebunden ist.

Sprechen Sie mit denen, die Ihnen nahestehen: Soll es eine
christliche Trauerfeier sein oder weltlich? Welche Musik ist wichtig für Sie? Was sollen die Momente sein, die für Sie zählen? Konventionell oder Party? Was immer Ihnen wichtig ist: Das können Sie gemeinsam mit Ihrer Familie festhalten.

Das gibt Ihrer Familie später Orientierung. Und es zeigt, dass Sie Ihrem eigenen Abschied Bedeutung gegeben haben. Und dass Sie Ihrer Familie vertraut haben, das zu gestalten.


Wie falsch das laufen kann, wenn diese Gespräche ausbleiben, habe ich aus nächster Nähe gesehen. Eine Frau wusste, dass sie sterben würde, und buchte und bezahlte alles im Voraus, damit ihre Familie nichts zu tragen hätte. Herausgekommen ist eine anonyme Beisetzung, von der ihr Mann erst erfuhr, als nichts mehr zu ändern war.


Was sie nicht wusste, weil sie ihn nie gefragt hat: Er wollte einen Ort, an dem er sie später besuchen kann. Welche Form, war ihm gleich. Nur eben ein Ort.


Vorsorge und Alleinregeln sind zwei verschiedene Dinge. Wer allein entscheidet, nimmt seiner Familie Arbeit ab und manchmal auch das, woran sie sich später hätte festhalten wollen.


Ihre eigene Trauerrede zu Lebzeiten


Das ist der einzige Bereich dieser Seite, den ich selbst begleite.

Statt dass Ihre Kinder später zusammentragen, wer Sie eigentlich waren, erzählen Sie es mir selbst. In Ruhe, ohne den Druck einer Beerdigung in vier Tagen, mit Zeit für
die Geschichten, die außer Ihnen niemand mehr kennt. Daraus schreibe ich Ihre Trauerrede.

Danach gibt es eine Korrekturschleife. Sie sagen mir, was nicht stimmt, ich überarbeite, und dann gehört der Text Ihnen. Was damit geschieht, entscheiden Sie. Aufbewahren, weitergeben, oder festhalten, dass ich ihn eines Tages halten soll.

Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf meiner Seite zur
Trauerredenvorsorge.

Bestattungsvorsorge biete ich nicht an.
Grabwahl, Bestattungsart und Finanzierung besprechen Sie mit einem Bestattungshaus Ihres Vertrauens.


Was zwei Menschen mir nach ihrer Trauerredenvorsorge geschrieben haben

Liebe Patricia,


als alleinerziehende Mama war es mir wichtig, meinen Kindern schon jetzt etwas von meinem bisherigen Leben mitzugeben – für den Fall, dass ich irgendwann nicht mehr da bin. Deshalb habe ich mich für eine Trauerredevorsorge entschieden. Klingt erstmal schwer, aber für mich war es ein unglaublich beruhigender Schritt.


Du hast mich dabei so einfühlsam begleitet. Du hast mir zugehört, so viel Gefühl gezeigt und aus meiner Erzählung eine Rede gemacht, die mich einfach umgehauen hat. Besonders beeindruckt hat mich, wie du sogar aus meinen vermeintlichen Nebensätzen genau das Wesentliche herausgehört und in die Rede eingeflochten hast. So ist ein Text entstanden, der nicht nur meine Erlebnisse und Gefühle widerspiegelt, sondern auch den roten Faden meines Lebens liebevoll sichtbar macht. Genau das macht deine Arbeit so besonders und echt.


Das Thema ist nicht leicht, aber gerade deshalb so wichtig. Durch dich habe ich die Gewissheit, dass meine Kinder einmal eine Rede hören werden, die wirklich von mir erzählt. Dafür bin ich dir sehr dankbar.


Tanja T.

In Patricia Rind habe ich eine wunderbare Trauerrednerin kennengelernt, die es perfekt versteht, Empathie und professionelle Distanz für Ihr Gegenüber in Einklang zu bringen.

In meinem Fall handelt es sich um eine Trauervorsorge.


Obwohl das Verfassen dieser Art der Trauerrede außergewöhnlich ist, meisterte sie diese Herausforderung hervorragend. Freundlich zugewandt und couragiert brachte sie sich persönlich ein.


Aufgrund ihrer besonderen Menschenkenntnis erkannte sie Unausgesprochenes. Aktiv beratend vermittelte sie den Charakter einer Vertrauten und brachte ihre Beobachtung auf den Punkt. Nachträgliche Wünsche wurden gerne von ihr entgegengenommen.

Dass Frau Rind für mich die Trauerrede vortragen wird, erfüllt mich mit Zuversicht und Freude, denn meine Angehörige werden bei ihren Worten Trost und Hoffnung finden.


Frau Rind, ich danke Gott, Sie kennengelernt zu haben und erweise Ihnen meine absolute Wertschätzung. 

Katharina G.

Ihr Haustier


Etwas, das oft übersehen wird: Was geschieht mit Ihrem Haustier, wenn Sie nicht mehr da sind?

Das ist eine wichtige Frage. Wenn Sie ein Haustier haben, ist es Teil Ihrer Familie. Und wenn Sie gehen, braucht Ihr Tier Fürsorge. Sprechen Sie mit Ihrer Familie über diese Frage. Fragen Sie: Wer von euch könnte sich um mein Tier kümmern? Was braucht das Tier? Was wünscht ihr euch?

Sie können in Ihrer Vorsorge festhalten: Wer kümmert sich um mein Haustier? Gibt es jemanden in meiner Familie, der es aufnehmen kann? Oder gibt es einen Freund? Was, wenn niemand das möchte? Gibt es ein Tierheim, dem ich vertraue?

Sie können auch finanzielle Mittel festhalten, um die Versorgung Ihres Tieres sicherzustellen. Eine
Tierverfügung klingt ungewöhnlich, sie erspart Ihrem Tier im Ernstfall aber Wochen, in denen niemand weiß, wohin mit ihm.


Digitale Vorsorge


Etwas, das immer wichtiger wird: Ihre digitale Vorsorge. Welche Online-Konten haben Sie? Welche Passwörter? Sollen diese Konten gelöscht werden oder bleiben? Gibt es digitale Erinnerungen, Fotos, Videos, die Sie bewahren möchten?

Das sollte in Ihrem Vorsorgeordner festgehalten sein. Mit Passwörtern, die Ihre vertraute Person später finden kann. Aber auch hier: Sprechen Sie mit Ihrer Familie.

Manchmal gibt es Unterschiede in der Familie. Der eine möchte alle sozialen Medien gelöscht sehen. Die andere möchte die Fotos bewahren. Das sind wichtige Gespräche. Und wenn Sie sie jetzt führen, gibt es später keine Konflikte.


Vorsorge als Gesamtbild


Vorsorge bedeutet, dass Sie sich Zeit nehmen. Dass Sie mit denen sprechen, die Ihnen nahestehen. Dass Sie klären, was Ihnen wichtig ist. Viele Bereiche können Sie mit einem Bestattungshaus, einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Bank und Ihrer Familie klären.

Trauerredenvorsorge ist mein Bereich.
Hier begleite ich Sie konkret und persönlich. Weil Ihre Geschichte verdient, dass sie würdevoll erzählt wird.

Das Wichtigste ist: Sprechen Sie. Mit Ihrer Familie. Mit jemandem, dem Sie vertrauen. Damit Ihre Familie später weiß, wer Sie waren. Und damit sie trauern kann, wirklich trauern, ohne die Last der Unsicherheit.

Das ist Vorsorge aus Liebe.


Rechtlicher Hinweis


Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und Aufklärung. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder Notar. Ich bin Trauerrednerin und Trauerbegleiterin, keine Juristin.

Für alle rechtlichen Fragen zu Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Totenfürsorgeverfügung oder Bestattungsverfügung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Notar. Maßgeblich ist außerdem das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für Rheinland-Pfalz in der seit dem 27. September 2025 geltenden Fassung.

Mein Angebot ist die Trauerredenvorsorge. Hier begleite ich Sie persönlich und empathisch. Für alle anderen Bereiche der Vorsorge empfehle ich, sich von Fachleuten unterstützen zu lassen.

Referenzen

Texte zum Weiterlesen

Videos zum Thema

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Bestattungsarten erklärt

Vorsorge im Todesfall