Bestattungsgesetz RLP 2025

Patricia Rind

Was sich in Rheinland-Pfalz ab Oktober 2025 geändert hat

Alter Friedhof mit verwitterten Steinkreuzen und blühenden Pflanzen im sanften herbstlichen Licht.

Im Oktober 2025 trat in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft, das vieles verändert – für Angehörige, für Trauernde, für all jene, die vorausdenken wollen. Es eröffnet neue Wege, Abschiede nach persönlichen Wünschen zu gestalten: Die Aufbewahrung einer Urne im eigenen Zuhause oder im Garten ist nun ebenso möglich wie eine Flussbestattung, die Anfertigung von Erinnerungsstücken aus Totenasche, sogenannte Mehrfach-Urnen oder die Bestattung im Tuch. Auch die bisherige Sargpflicht entfällt – eine der grundlegendsten Neuerungen.

Doch so weitreichend diese Freiheiten auch sind: Sie gelten nur, wenn der
Wille der verstorbenen Person zu Lebzeiten klar und schriftlich festgelegt wurde. Ohne eine solche Totenfürsorgeverfügung bleibt es in der Regel bei der traditionellen Friedhofsbeisetzung. Wie Sie Ihre eigenen Wünsche rechtssicher dokumentieren können, erkläre ich ausführlich in meinem separaten Blogpost zur Vorsorge im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025.

In diesem Beitrag gebe ich einen verständlichen Überblick über die neuen Möglichkeiten und Regelungen – und darüber, was sie für Sie als Angehörige oder Vorsorgende bedeuten können. Als freie
Trauerrednerin und Trauerbegleiterin in der Metropolregion Rhein-Neckar begleite ich Menschen durch individuelle Abschiede. Dabei erlebe ich immer wieder, wie wichtig es ist, dass es verlässliche, würdige und transparente Rahmenbedingungen gibt.


Inhalte


  1. Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – was bedeutet das für Angehörige?
  2. Was ändert sich konkret im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz?
  3. Private Urnenaufbewahrung und Flussbestattung
  4. Sarglose Bestattungen und Tuchbestattungen
  5. Erinnerungsstücke aus Asche – neue Formen des Gedenkens
  6. Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern
  7. Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz
  8. Debatten und Bedenken im Vorfeld
  9. Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale

Bestattungsgesetz RLP 2025: Mehr Freiheit in der Bestattungswahl – Was bedeutet das für Angehörige?


Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kommen auf Angehörige nicht nur Trauer und Schmerz zu – sondern auch viele Entscheidungen. Wo darf die Bestattung stattfinden? Welche Form ist erlaubt? Wie lässt sich eine Abschiedsfeier gestalten, die wirklich zum Menschen passt, um den es geht?

In Rheinland-Pfalz war das über Jahrzehnte klar geregelt – aber oft auch starr. Feste Vorgaben bestimmten, wo und wie ein Mensch beigesetzt werden durfte. Persönliche Wünsche blieben häufig außen vor. Mit dem neuen Bestattungsgesetz, das am 11. September 2025 verabschiedet wurde, beginnt nun ein neuer Weg: hin zu mehr Freiheit, mehr Menschlichkeit und mehr Vertrauen in die Bedürfnisse der Hinterbliebenen.

Die Reform ermöglicht individuelle und würdevolle Abschiede. Sie schafft Raum für
Rituale, die wirklich tragen – sei es im eigenen Garten, auf dem Wasser oder im Wald. Angehörige dürfen künftig freier entscheiden, wie der letzte Weg gestaltet wird. Das bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern neue Möglichkeiten, die der Liebe und dem Leben eines Menschen gerechter werden.

Als freie
Trauerrednerin in der Metropolregion Rhein-Neckar sehe ich, wie viel Kraft in solchen persönlichen Abschieden liegt. Für viele Angehörige ist es ein Trost, wenn sie nicht einfach ein Schema erfüllen müssen, sondern wirklich gestalten dürfen. Das neue Gesetz ist deshalb mehr als eine rechtliche Anpassung – es ist ein Schritt hin zu einer Trauerkultur, die sich dem Leben zuwendet.

Was ändert sich konkret im Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025?


Mit dem neuen Bestattungsgesetz hat Rheinland-Pfalz einen grundlegenden Wandel vollzogen. Viele Vorgaben, die lange Zeit verpflichtend waren, wurden gelockert oder vollständig aufgehoben. An ihre Stelle treten mehr Vertrauen, mehr Freiheit – und ein würdevoller Blick auf das, was Trauernde wirklich brauchen.

Was früher nur mit Ausnahmegenehmigung möglich war, ist jetzt ganz offiziell erlaubt: Urnen dürfen künftig mit einer schriftlichen Willensverfügung auch zu Hause oder im eigenen Garten aufbewahrt werden – sofern der oder die Verstorbene dies zu Lebzeiten eindeutig verfügt hat. Auch Flussbestattungen sind nun gesetzlich geregelt: In Rhein, Mosel, Lahn und Saar kann die Asche in einer wasserlöslichen Urne eingebracht werden, unter Einhaltung klarer Umwelt- und Dokumentationsvorgaben.

Eine der größten Veränderungen betrifft die jahrzehntelange Sargpflicht. Sie wurde abgeschafft. Damit wird die Tuchbestattung – also die Beisetzung ohne Sarg – erstmals rechtlich möglich, unabhängig von Religion oder Weltanschauung.

Erlaubt ist auch die sogenannte würdevolle Weiterverarbeitung von Asche: zum Beispiel in Form von
Erinnerungsdiamanten, Schmuckstücken, Keramiken oder sogar Gemälden. Wichtig ist dabei: Die verstorbene Person muss diese Form des Gedenkens ausdrücklich gewünscht haben – in einer schriftlichen Totenfürsorgeverfügung.

Ich sehe in all dem keine Beliebigkeit, sondern eine große Chance: Die Möglichkeit, eine
Trauerfeier oder Bestattung so zu gestalten, dass sie sich ehrlich und stimmig anfühlt. Als freie Trauerrednerin in der Metropolregion Rhein-Neckar begleite ich viele Familien, die sich eine individuelle Lebensrede wünschen – frei, persönlich, manchmal auch spirituell oder christlich geprägt. Mit der Reform sind solche Abschiede nun eindeutig abgesichert. Das hilft nicht nur organisatorisch. Es hilft vor allem im Herzen.

Private Urnenaufbewahrung und Flussbestattung


Für viele Angehörige ist die Vorstellung, eine Urne im eigenen Zuhause aufzubewahren, ein tröstlicher Gedanke. Es geht nicht darum, sich an etwas festzuklammern – sondern darum, dass der Ort des Erinnerns dort sein darf, wo das Leben weitergeht. In Rheinland-Pfalz war dies lange verboten. Die Urne musste auf einem Friedhof beigesetzt werden, selbst wenn der Wunsch nach einer anderen Lösung bestand.

Das neue Bestattungsgesetz ändert das: Die private Urnenaufbewahrung ist nun rechtlich erlaubt – wenn der
Wille der verstorbenen Person zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert wurde und der letzte Wohnsitz in Rheinland-Pfalz lag. Auch die konkrete Adresse, an der die Urne aufbewahrt werden soll, muss darin genannt sein. Damit erhalten Angehörige die Möglichkeit, Nähe zu bewahren – auf eine Weise, die sich stimmig und würdevoll anfühlt.

Auch die Flussbestattung ist in Rheinland-Pfalz nun möglich. Die Asche kann in einer biologisch abbaubaren Urne in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar eingebracht werden. Diese Urnen lösen sich vollständig auf und dürfen ausschließlich an festgelegten, genehmigten Stellen dem Wasser übergeben werden. Für viele Menschen ist dies ein besonders inniger Abschied: frei, verbunden mit der Natur, im Fluss des Lebens.

Als
Trauerrednerin und Trauerbegleiterin in der Metropolregion Rhein-Neckar erlebe ich oft, wie viel es bedeutet, überhaupt über solche Formen sprechen zu dürfen – ohne sofort auf ein „Das geht nicht“ zu stoßen. Diese neuen Möglichkeiten schaffen Freiraum. Sie machen es möglich, einen Abschied so zu gestalten, wie er sich für die Angehörigen und das gelebte Leben des verstorbenen Menschen richtig anfühlt. Das verändert vieles – innen wie außen.

Sarglose Bestattungen und Tuchbestattungen


Für manche klingt es ungewohnt, für andere ist es ein lang gehegter Wunsch: die Vorstellung, ohne Sarg bestattet zu werden. Eingehüllt in ein schlichtes Tuch, zur Ruhe gebettet in der Erde. Ohne das starre Gefühl eines Kastens, sondern mit dem Bedürfnis nach etwas Natürlichem, Sanftem und Reduziertem. In Rheinland-Pfalz war das bislang nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus religiösen Gründen. Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 ist die Sargpflicht nun abgeschafft.


Damit ist die Tuchbestattung in Rheinland-Pfalz für alle Menschen erlaubt – unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Wer sich eine naturnahe, schlichte Beisetzung wünscht, kann diesen Weg künftig wählen. Damit entsteht mehr Freiheit für unterschiedliche Formen des Abschieds. Angehörige können eine würdevolle, aber nicht traditionelle Trauerfeier gestalten – mit einer freien Trauerrede, mit persönlicher Musik und mit Ritualen, die das gelebte Leben widerspiegeln.

Die neue Regelung schafft eine klare rechtliche Grundlage. Entscheidend bleibt, dass der Wille der verstorbenen Person respektiert und dokumentiert ist. Für mich als freie Trauerrednerin ist das ein wichtiger Schritt: Die Bestattung schreibt nicht mehr vor, was richtig ist, sondern lässt zu, was sich für die Angehörigen stimmig anfühlt.

Erinnerungsstücke aus Asche - neue Formen des Gedenkens


Der Gedanke, einen kleinen Teil der Asche in etwas Bleibendes zu verwandeln, berührt viele Menschen. Ein Schmuckstück, ein Gedenkstein, ein Anhänger vielleicht – nicht als Ersatz für den Verlust, sondern als Zeichen der Verbindung. Etwas, das mitgetragen werden kann. Etwas, das bleibt, wenn alles andere gegangen ist.

In Rheinland-Pfalz war das lange nicht erlaubt. Die Asche durfte weder geteilt noch weitergegeben werden. Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 ändert sich das: Künftig ist es möglich, einen Teil der Asche zu einem
Erinnerungsdiamanten verarbeiten zu lassen. Auch die Aufteilung auf mehrere kleine Urnen ist erlaubt – vorausgesetzt, die verstorbene Person hat das zu Lebzeiten schriftlich verfügt. Und es gibt eine weitere neue Form des Gedenkens: Ein Gemälde, das mit einem feinen Anteil Asche gefertigt wird. Kein Porträt, sondern ein symbolisches Kunstwerk. Ein persönlicher Ausdruck des Erinnerns, gestaltet von Künstlerinnen und Künstlern, die sich auf diese Form spezialisiert haben.

Wichtig ist: Die Herstellung solcher Erinnerungsstücke darf nur von qualifizierten Fachkräften vorgenommen werden. Es geht um mehr als eine handwerkliche Arbeit – es geht um Würde, Sorgfalt und Achtung vor dem Menschen, dessen Asche Teil dieses Gedenkens ist.

In der öffentlichen Debatte gab es auch kritische Stimmen, besonders von kirchlicher Seite. Die Sorge um die Totenruhe ist ernst zu nehmen. Und doch zeigt die Erfahrung:
Trauer ist vielschichtig. Sie braucht Formen, die zur jeweiligen Beziehung, zum gelebten Leben und zum inneren Erleben passen. Ein Erinnerungsstück ersetzt keine Trauerrede, kein Ritual, keine Umarmung – aber es kann ein leiser, starker Anker sein. Gerade dann, wenn alles andere schon weitergezogen ist.

Ein würdevoller Umgang mit Sternenkindern


Wenn ein Kind vor, während oder kurz nach der Geburt stirbt, bricht für die Eltern eine Welt zusammen. Es fehlen nicht nur Worte – oft fehlt auch die Möglichkeit, diesen Verlust überhaupt als das zu begreifen, was er ist: der Tod eines geliebten Menschen. Viele betroffene Familien haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass ihr Schmerz im Gesetz kaum vorkam. Statt von einem Kind war häufig nur von einer „Fehlgeburt“ die Rede. Wer sein Sternenkind bestatten wollte, stieß nicht selten auf rechtliche oder organisatorische Grenzen. Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 ändert sich das endlich.

Künftig können alle Kinder, unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht, würdevoll bestattet werden. Eltern haben das Recht auf eine Einzelbestattung ihres Sternenkindes – oder, falls kein eigener Wunsch geäußert wird, auf eine würdige Sammelbestattung, die durch Klinik oder Arzt organisiert wird.

Eine besonders einfühlsame Neuerung ist die Möglichkeit, ein
Sternenkind gemeinsam mit einem gleichzeitig oder kurz darauf verstorbenen Elternteil zu bestatten. Gedacht ist dabei vor allem an den tragischen Fall, dass eine Mutter während oder kurz nach der Geburt stirbt. Die Regelung ist jedoch bewusst weiter gefasst: Auch wenn der Vater oder ein anderer sorgeberechtigter Elternteil im engen zeitlichen Zusammenhang verstirbt – etwa durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine andere kritische Situation –, kann eine gemeinsame Bestattung stattfinden. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden. Wenn beide Eltern nicht mehr leben, entscheiden Klinik oder zuständige Stelle.

Damit werden Familienrechte gestärkt – und die Würde der Kinder wie der verstorbenen Elternteile ausdrücklich anerkannt.

Als freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin gestalte ich immer wieder Abschiede für Sternenkinder. Diese Feiern gehören zu den zartesten und zugleich tiefsten Momenten meiner Arbeit. Es geht darum, einen Raum zu schaffen, in dem Trauer sein darf – und in dem das kurze Leben eines Kindes nicht verloren geht, sondern gesehen wird.

Für betroffene Familien gibt es zudem wichtige Anlaufstellen wie
veid.de, Sternenkinder Deutschland oder den Bundesverband Kinderhospiz. Das neue Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage. Doch menschliche Würde braucht mehr als Paragraphen. Sie braucht Empathie, Sprache und Zeit – genau das versuche ich in meiner Arbeit weiterzugeben.

Weitere wichtige Änderungen im Bestattungsgesetz


Neben den zentralen Neuerungen – etwa der Möglichkeit, Urnen zu Hause oder im eigenen Garten aufzubewahren, der Flussbestattung, der Abschaffung der Sargpflicht oder den erweiterten Rechten für Sternenkinder – enthält das neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 weitere Regelungen, die für Angehörige ganz praktisch bedeutsam sind.

Ein wichtiger Punkt ist die Flexibilisierung der Ruhezeiten. Friedhöfe können diese Fristen künftig variabler gestalten, um auf regionale Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. So bleibt Raum, den Charakter eines Ortes zu bewahren – und zugleich persönliche Wünsche besser zu berücksichtigen.

Neu geregelt ist auch, wer dazu berechtigt ist, Bestattungen außerhalb klassischer Friedhöfe durchzuführen. Die Ausbringung der Asche – sei es im eigenen Garten oder bei Flussbestattungen – darf ausschließlich durch qualifizierte Bestatterinnen und Bestatter erfolgen. Auch wenn eine Aufteilung der Asche in mehrere Urnen oder eine Weiterverarbeitung gewünscht wird, liegt die Durchführung in professionellen Händen. Das gilt ebenfalls für neue Formen des Erinnerns wie Gemälde aus Asche – eine Option, die vor allem künstlerisch veranlagte Angehörige anspricht.

Mit dem neuen Gesetz wird außerdem eine weitere Bestattungsform erstmals rechtlich verankert: die
Reerdigung, auch bekannt als Humusbestattung. Dabei wird der Körper innerhalb von etwa 40 Tagen in nährstoffreiche Erde umgewandelt – ganz ohne Verbrennung, rein durch natürliche Prozesse. Diese ökologische Alternative zur klassischen Erd- oder Feuerbestattung ist künftig erlaubt, sofern zu Lebzeiten eine schriftliche Verfügung vorliegt.

Für Einsatzkräfte des Staates – etwa Soldatinnen und Soldaten, Polizeikräfte oder Feuerwehrleute – sieht das Gesetz eine besondere Regelung vor: Ihre Ehrengräber werden dauerhaft gepflegt, auch über die sonst übliche Ruhezeit hinaus. Damit soll ihre gesellschaftliche Rolle in besonderer Weise gewürdigt werden.

Als freie Trauerrednerin in der Metropolregion Rhein-Neckar finde ich es wichtig, dass auch solche Details bekannt sind. Sie zeigen, dass das Gesetz nicht nur symbolische Freiheiten schafft, sondern konkret entlasten kann. In meiner Arbeit als Trauerbegleiterin erlebe ich täglich, wie wertvoll es ist, wenn klare und menschliche Rahmenbedingungen den Weg durch die Trauer ein Stück leichter machen.

Debatten und Bedenken im Vorfeld


Dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 gingen intensive Debatten voraus. Am 24. Juni 2025 fand im Gesundheitsausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung statt, bei der Verbände, Fachleute und Interessenvertretungen ihre Sicht eingebracht haben. Unter anderem beteiligte sich auch der Verbraucherverband Aeternitas.

Besonders viel Zustimmung erhielten die neuen Freiheiten rund um die Urnenaufbewahrung zu Hause, die Flussbestattung, die Abschaffung der Sargpflicht und die stärkere Berücksichtigung von
Sternenkindern. Doch es gab auch deutliche Kritik. Vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen äußerten Bedenken. Sie fürchteten, dass die Lockerung der Friedhofspflicht und die private Aufbewahrung von Urnen die Totenruhe gefährden könnten. Auch die Möglichkeit, Asche in mehreren Urnen aufzuteilen oder Erinnerungsdiamanten herzustellen, wurde kritisch gesehen. Hier wurde vor einem Verlust an Würde gewarnt.

Darüber hinaus forderten einige Stimmen präzisere Regeln zur Umsetzung: Wie soll der
Wille des Verstorbenen eindeutig dokumentiert werden? Wie wird gesichert, dass Bestattungen außerhalb des Friedhofs pietätvoll ablaufen? Diese Fragen wurden im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert.

Am Ende hat sich jedoch die Linie durchgesetzt, die Angehörigen mehr Freiheit und mehr Gestaltungsraum zu geben. Rheinland-Pfalz ist damit das Bundesland mit den liberalsten Bestattungsregelungen in Deutschland. Für mich als freie
Trauerrednerin ist das ein wichtiges Signal: Die Gesellschaft erkennt an, dass Trauer individuell ist – und dass ein würdevoller Abschied nicht von starren Vorgaben bestimmt werden darf, sondern von dem, was für die Hinterbliebenen stimmig ist.

Fazit: Mehr Raum für individuelle Trauer und persönliche Abschiedsrituale


Das neue Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 ist mehr als eine juristische Anpassung – es ist ein Schritt hin zu einer anderen Trauerkultur. Einer, die anerkennt, dass Menschen unterschiedlich trauern.

Dass nicht jeder Abschied auf einem Friedhof stattfinden muss.

Dass eine
Bestattung nicht nur ein Verwaltungsakt ist, sondern ein zutiefst persönlicher Moment.

Und dass eine
Trauerrede mehr sein darf als ein Rückblick – nämlich ein würdevoller Raum für Erinnerung, für Liebe, für Verbindung.

Mit der Reform können Angehörige vieles freier entscheiden: ob die Urne zu Hause oder im eigenen Garten aufbewahrt wird, ob die Asche in einer auflösbaren Urne dem Rhein, der Mosel, der Lahn oder der Saar übergeben wird, ob eine Beisetzung im Tuch stattfindet oder ob aus einem Teil der Asche ein Erinnerungsdiamant entstehen darf. Wer eine Trauerfeier gestalten möchte, erhält neue Möglichkeiten. Wer sich eine
freie Trauerrede oder eine Lebensrede wünscht, stößt auf weniger Hürden. Und wer als Familie einen ganz eigenen Abschied sucht, findet nun rechtliche Sicherheit.

Ich
begleite Trauernde in der Metropolregion Rhein-Neckar. Andere Regionen sind natürlich auch möglich – fragen Sie mich einfach an. Wenn Sie sich eine persönliche Trauerfeier wünschen oder jemanden suchen, der Sie auf diesem Weg einfühlsam begleitet, bin ich für Sie da. Mit Zeit. Mit Worten, die tragen. Und mit dem Wissen, dass jede Form der Trauer einzigartig ist – so wie das Leben, das wir verabschieden.

Was dieses Gesetz für Ihre Entscheidungen bedeutet, erläutere ich auch in meinem Beitrag zu den verschiedenen
Bestattungsarten. Und wenn Sie sich frühzeitig vorbereiten möchten, finden Sie auf meinem Blog viele Gedanken und Impulse rund um die Trauerredenvorsorge und um die Bestattungsvorsorge.


Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar und können eine individuelle Beratung durch zuständige Behörden, Rechtsanwälte oder Notare nicht ersetzen. Jegliche Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben ist ausgeschlossen.

In meiner YouTube-Playlist Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz 2025 – einfach erklärt spreche ich ausführlich über die neuen Möglichkeiten, was sie konkret bedeuten und wie sie sich in meiner Arbeit als Trauerrednerin und Trauerbegleiterin widerspiegeln.
Hier geht es direkt zur Playlist:

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