Grief Tech und Datenschutz: Was mit den Daten Verstorbener wirklich passiert

Patricia Rind

Was Grief Tech über die Daten Verstorbener verschweigt

Laptop auf einem Schreibtisch, auf dessen Bildschirm ein Porträt zu sehen ist; daneben liegen Bücher, eine Tasse und Papiere.

In den vorigen Beiträgen dieser Reihe habe ich über die psychologischen Risiken von Grief Tech geschrieben. Darüber, wie KI-Avatare den Trauerprozess stören. Darüber, wie echte Erinnerungen von künstlich erzeugten Inhalten überschrieben werden. Und darüber, warum Kinder besonders gefährdet sind, deren Gehirn zwischen Wirklichkeit und Simulation noch nicht sicher unterscheiden kann. Diese Fragen beschäftigen mich, weil sie den Kern dessen treffen, was Trauer braucht.

Eine zweite Frage beschäftigt mich inzwischen fast genauso, und sie klingt zunächst technisch: Was passiert eigentlich mit den Fotos, den Sprachnachrichten und den Videos, die Sie auf einer solchen Plattform hochladen? Wem gehören sie, sobald sie dort liegen? Und was geschieht mit ihnen, wenn der
Anbieter eines Tages nicht mehr existiert?

Als
freie Trauerrednerin und Trauerbegleiterin in der Metropolregion Rhein-Neckar sitze ich regelmäßig mit Familien zusammen, die mir das Kostbarste anvertrauen, was sie haben, nämlich die Geschichte eines Menschen, den sie geliebt haben. Deshalb lässt mich die Frage nicht los, wohin diese Geschichten wandern, wenn eine Familie sie einer Plattform übergibt statt einem Menschen.

Dieser Beitrag geht der rechtlichen Seite nach. Sie betrifft Sie, sobald Sie auch nur überlegen, ein solches Angebot auszuprobieren, und sie betrifft Sie unabhängig davon, was Sie von dieser Technologie halten.


Inhalte


  1. Welche Daten Grief Tech braucht
  2. Warum die DSGVO für Verstorbene nicht mehr gilt
  3. Wem gehören die Daten eines Verstorbenen auf einer Grief-Tech-Plattform?
  4. Wenn ein Grief-Tech-Anbieter schließt: Der zweite Verlust
  5. Was beim Training eines KI-Avatars mit den Daten geschieht
  6. Wie Sie sich und Ihre Angehörigen schützen können
  7. Quellen und Rechtlicher Hinweis

Welche Daten Grief Tech braucht


Wenn Sie eine Grief-Tech-Plattform nutzen, laden Sie Dinge hoch, die zum Intimsten gehören, was es von einem Menschenleben gibt. Fotos, auf denen Ihr Vater so lacht, wie er es nur zu Hause getan hat. Videos, in denen seine Stimme zu hören ist, sein Tonfall, die Art, wie er Sätze angefangen und dann doch anders zu Ende gebracht hat. Sprachnachrichten, die für niemanden sonst gedacht waren. Dazu private Textnachrichten, E-Mails, manchmal medizinische oder biografische Angaben, die er zu Lebzeiten nie öffentlich gemacht hätte. Und fast immer sind darin auch andere Menschen enthalten, weil sie in einer Nachricht vorkommen oder in einem Video zu sehen sind, ohne je gefragt worden zu sein. Genau dieses Material ist die Grundlage, auf der Grief-Tech-Anbieter ihre Chatbots und KI-Avatare trainieren. Ohne Ihre Daten funktioniert ihre Technologie nicht.

Hochgeladen wird das meist nachts. Drei Wochen nach der Beerdigung, wenn die Wohnung leer ist, die Anrufe weniger werden und der Schlaf nicht kommt. In diesem Zustand liest niemand dreißig Seiten Nutzungsbedingungen, und wer es doch versucht, versteht nach dem zweiten Absatz nicht mehr, was die juristischen Sätze eigentlich erlauben. Genau das macht diese Branche heikel. Sie erreicht Menschen in dem Moment, in dem ihnen die Kraft für kritische Fragen fehlt. Wer die Daten speichert, wie lange, zu welchem Zweck und was mit ihnen passiert, wenn das Unternehmen schließt, ist rechtlich kaum geregelt, und von sich aus beantworten Grief-Tech-Anbieter diese Fragen selten.

Ich weiß, wie viel in solchen Erzählungen steckt, weil ich täglich damit arbeite. Familien berichten mir von ihren Verstorbenen, von den schönen Erinnerungen ebenso wie von den schwierigen, und manchmal sagen sie einen Satz, den sie außerhalb dieses Zimmers noch nie gesagt haben. Was daraus wird, verantworte ich. In jedem Gespräch und in jedem Satz, den ich später für die Trauerrede schreibe. Eine Plattform trägt diese Verantwortung nicht. Hinter einem Avatar steht niemand, die für ihre Worte geradesteht, und niemand, die merkt, wenn eine Grenze überschritten ist. Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich auf ein solches Angebot einlassen.

Warum die DSGVO für Verstorbene nicht mehr gilt


Die meisten Menschen gehen davon aus, dass der Datenschutz, den sie zu Lebzeiten genießen, nach ihrem Tod einfach weiterläuft. Der Irrtum ist verständlich, und er hat Folgen, gerade bei Grief Tech.

Nach Erwägungsgrund 27 der Datenschutz-Grundverordnung gilt diese Verordnung ausdrücklich nicht für personenbezogene Daten Verstorbener. Mit dem Tod endet der DSGVO-Schutz. Was ein Mensch zu Lebzeiten geschrieben, gesprochen und fotografiert hat, fällt in dem Moment aus dem gesetzlichen Rahmen heraus, der es vorher umgeben hat.
Praktisch heißt das: Die Sprachnachricht, die Ihre Mutter Ihnen an ihrem letzten Geburtstag geschickt hat, ist, sobald Sie sie hochladen, schwächer geschützt als jede Werbemail, die heute in Ihrem Postfach liegt.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bleibt zwar über den Tod hinaus wirksam. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2001 entschieden, dass auch Verstorbene gegen eine grobe Entstellung ihres Lebensbildes geschützt werden müssen. Dieser Schutz greift allerdings erst, wenn die Würde eines Verstorbenen aktiv und erheblich verletzt wird, und er ist damit viel schwächer als der Datenschutz zu Lebzeiten. Für die alltägliche Frage, was eine Plattform im Hintergrund mit Ihrem Material anstellt, ob sie es auswertet, weiterverarbeitet oder für das Training weiterer Modelle nutzt, hilft er Ihnen kaum weiter.

Für Sie als Angehörige bedeutet das Folgendes:
Wenn Sie die Nachrichten, Fotos und Videos eines Verstorbenen auf eine Grief-Tech-Plattform hochladen, geben Sie sie in einen Raum, in dem die üblichen Datenschutzregeln nicht mehr in vollem Umfang greifen. Wer dort kontrolliert, was mit dem Material geschieht, fragt fast niemand, weil kaum jemand ahnt, dass diese Frage überhaupt offen ist. Die Antwort fällt ernüchternd aus. Eine Kontrolle in dem Umfang, den Sie bei lebenden Personen selbstverständlich erwarten würden, gibt es nicht.

Diese Lücke wiegt schwer, und sie ist einer der Gründe, warum ich Grief-Tech-Anbietern gegenüber kritisch bin. Eine Branche, die mit dem Intimsten arbeitet, was ein Mensch hinterlässt, tut das ausgerechnet dort, wo dieses Material am wenigsten geschützt ist. Getroffen werden davon Familien, die im ersten Trauerjahr ohnehin kaum Kraft haben, sich durch juristische Feinheiten zu arbeiten.

Bleibt die Frage, wem diese Daten überhaupt zustehen.

Wem gehören die Daten eines Verstorbenen auf einer Grief-Tech-Plattform?


Im digitalen Raum entscheiden Nutzungsrechte, Kontozugänge und Erbrecht darüber, wer über Daten verfügen kann. Der Begriff Eigentum führt dabei in die Irre, weil er aus einer Welt stammt, in der Erinnerungen in Schuhkartons lagen und niemand dafür ein Passwort brauchte. Nur weil das Material aus dem Leben Ihres Vaters stammt, gehört es Ihrer Familie nicht automatisch.

Nach deutschem Recht geht der digitale Nachlass grundsätzlich auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat das 2018 in einem Grundsatzurteil klargestellt: Der digitale Nachlass ist vererblich, und Erben haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Nutzerkonten und digitalen Inhalten, genauso wie zu Briefen oder Tagebüchern. Digitale Erinnerungen werden rechtlich also nicht schlechter behandelt als der Karton auf dem Dachboden. 2024 kam eine gesetzliche Grundlage dazu. Nach Paragraf 4 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetzes können Anbieter digitaler Dienste den Erben den Zugang zu Konten nicht mehr mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis verweigern.

Diese Regelungen greifen vor allem bei etablierten Plattformen wie Facebook oder Google, die in Deutschland oder der EU sitzen und dem europäischen Recht unterliegen. Viele Grief-Tech-Anbieter haben ihren Sitz jedoch in den USA oder in anderen Ländern außerhalb der EU, und dort gilt das in dieser Form nicht. Selbst wo es gilt, setzen die Plattformen eigene Regeln und eigene Verfahren für Todesfälle, sodass der Zugriff in der Praxis kompliziert und langwierig bleibt. Ich habe erlebt, wie Angehörige monatelang Sterbeurkunden an einen Support schicken, der auf Englisch und mit Textbausteinen antwortet, während sie eigentlich nur eine einzige Aufnahme retten wollten.

Für Sie heißt das: Die Daten eines Verstorbenen, die auf einer Grief-Tech-Plattform liegen, gehören Ihrer Familie nicht im klassischen Sinne. Sie sind auf Verträge, Plattformregeln und internationales Datenschutzrecht angewiesen, das von Anbieter zu Anbieter völlig unterschiedlich ausfällt. Und wenn Sie die Nutzungsbedingungen nicht genau gelesen haben, wissen Sie oft nicht, was mit den hochgeladenen Erinnerungen tatsächlich geschieht, weder zu Lebzeiten der nutzenden Person noch danach.

Wenn ein Grief-Tech-Anbieter schließt: Der zweite Verlust


Diese Frage beschäftigt mich als Trauerbegleiterin am meisten, weil sie Menschen genau dann trifft, wenn ihnen für einen weiteren Verlust die Kraft fehlt.

Grief-Tech-Unternehmen sind häufig junge Start-ups, die schnell wachsen wollen, Investorengelder einsammeln und viel versprechen, um am Markt Fuß zu fassen. Start-ups scheitern allerdings häufiger, als die meisten Menschen annehmen, und wenn das Geschäftsmodell nicht trägt oder die Geldgeber abspringen, wird eine Plattform verkauft, mit einer anderen zusammengelegt oder ganz eingestellt. Was dann mit dem geschieht, was Menschen in einem der schwersten Momente ihres Lebens hochgeladen haben, steht in den wenigsten Verträgen.

Fachleute sprechen in solchen Fällen vom zweiten Verlust. Hinterbliebene kommen an das, was sie über Monate aufgebaut haben, nicht mehr heran, und meist lässt es sich nachträglich auch nicht mehr retten, so verzweifelt sie es auch versuchen. Ein Abonnement läuft aus und kann nicht verlängert werden, weil es die Firma nicht mehr gibt. Eine Plattform geht ohne Vorwarnung offline. Eines Morgens steht auf dem Bildschirm nur noch eine Fehlermeldung, und die Stimme, mit der jemand ein halbes Jahr lang gesprochen hat, antwortet nicht mehr.

Wenn Sie sich emotional auf ein solches Angebot eingelassen haben, ist das ein zweiter Abschied, auf den Sie noch weniger vorbereitet sind als auf den ersten. Beim ersten Mal gab es eine
Trauerfeier, Menschen, die gekommen sind, vielleicht eine Rede. Beim zweiten Mal gibt es eine Fehlermeldung und niemanden, der Ihnen erklärt, wohin die Aufnahmen verschwunden sind.

Das beunruhigt mich. Es ist schmerzhaft für Menschen, die ohnehin schutzbedürftig sind, und es wäre vermeidbar, wenn diese Branche ehrlicher mit denen umgehen würde, die sie als Zielgruppe betrachtet.

Was beim Training eines KI-Avatars mit den Daten geschieht


Bei einer einfachen digitalen Gedenkseite bleibt überschaubar, was mit Ihrem Material passiert. Fotos, Videos und Texte werden gespeichert und angezeigt. Sobald ein KI-Avatar im Stil eines Verstorbenen sprechen und reagieren soll, geht es um weit mehr, und in der Werbung dieser Plattformen steht davon wenig.

Um einen solchen Avatar zu erstellen, werden die persönlichen Daten des Verstorbenen genutzt, um ein KI-Sprachmodell zu trainieren. Seine Art zu schreiben, seine wiederkehrenden Formulierungen, seine Gedanken, seine Fotos und Videos, seine Sprachnachrichten und alle verfügbaren Tonaufnahmen werden Teil eines maschinellen Lernprozesses. Sie werden gespeichert, verarbeitet, analysiert und in ein technisches Modell überführt. Am Ende steht etwas, das klingt wie Ihr Vater, das aber niemandem gehört außer dem Unternehmen, das es gebaut hat.

Was mit diesem Modell danach passiert, ist die Frage, die am seltensten beantwortet wird. Wird es gelöscht, wenn Sie das Abonnement kündigen? Kann der Anbieter es nutzen, um seine allgemeine Technologie zu verbessern? Kann es mitverkauft werden, wenn das Unternehmen den Besitzer wechselt? In den Nutzungsbedingungen der meisten Anbieter sind diese Punkte unklar formuliert oder bewusst vage gehalten, sodass sich der Anbieter größtmöglichen Spielraum sichert, während Sie im Unklaren bleiben.

Wenn Sie Ihren Schmerz einer Plattform anvertrauen und die Stimme eines geliebten Menschen hochladen, haben Sie ein Recht darauf, zu erfahren, was damit geschieht, und zwar in Sätzen, die Sie ohne juristische Vorkenntnisse verstehen. Beides fehlt in dieser Branche derzeit fast vollständig. Wer mit dem Vertrauen trauernder Menschen arbeitet, sollte dieses Vertrauen mit Offenheit rechtfertigen.

Wie Sie sich und Ihre Angehörigen schützen können


Ich schreibe das, damit Sie gut informiert entscheiden können, falls Sie sich jemals für ein solches Angebot interessieren. Sie tragen gerade schon genug, und eine weitere Sorge ist das Letzte, was Sie jetzt brauchen. Deshalb halte ich es einfach.

Sichern Sie zuerst die Originale bei sich zu Hause, auf einer Festplatte, die Ihnen gehört, oder in einem Cloud-Speicher, über den Sie selbst bestimmen. Was Sie danach auf eine Plattform laden, ist eine Kopie, und dann trifft es Sie nicht mit voller Wucht, wenn der Dienst eines Tages verschwindet. Laden Sie nichts hoch, das Sie nirgendwo sonst haben.

Im zweiten Schritt lohnt sich der Blick in die Einstellungen, so unangenehm er ist. Sehen Sie nach, ob Sie Ihre Daten dort jederzeit herunterladen und wieder löschen können. Seriöse Dienste machen beides möglich, ohne versteckte Hürden. Finden Sie diese Funktionen nicht, ist das ein deutliches Warnsignal, und dann würde ich an Ihrer Stelle gar nicht erst anfangen.

Danach kommt der mühsamste Teil, nämlich die Nutzungsbedingungen zu Datenweitergabe und Unternehmensverkauf. Viele Plattformen behalten sich vor, Daten bei einem Verkauf des Unternehmens an Dritte weiterzugeben, und das ist rechtlich oft zulässig. Es steht dort, aber es fällt beim schnellen Lesen nicht auf. Wenn Sie es vorher wissen, entscheiden Sie anders, als wenn Sie es hinterher erfahren.

Und weil niemand diese Dinge allein regeln sollte,
halten Sie im digitalen Nachlass fest, was mit Ihren eigenen Konten geschehen soll. In einer Vollmacht oder einem Testament können Sie bestimmen, wer Zugriff bekommt und was mit den Inhalten passiert, einschließlich der Konten auf Grief-Tech-Plattformen. Seit 2024 sind Anbieter digitaler Dienste in Deutschland gesetzlich verpflichtet, mit Erben zu kooperieren, Sie haben dafür also eine belastbare Grundlage. Benennen Sie dazu eine Person, die sich im Todesfall darum kümmert. Das nimmt Ihren Angehörigen in einer schweren Woche die Aufgabe ab, sich durch unbekannte Plattformen und fremde Vertragsbedingungen zu arbeiten.

Diese Schritte sind keine Garantie. Sie sind ein Anfang, und oft braucht es nicht mehr, damit Sie sich und Ihre Angehörigen ein Stück sicherer wissen. Sie sind außerdem ein Zeichen von Respekt gegenüber einem Menschen, der nicht mehr für sich selbst sprechen kann, und gegenüber Ihnen selbst, die Sie in einer ohnehin schweren Zeit auch noch mit solchen Fragen zu tun bekommen.

Diese Fragen rund um Datenschutz und digitalen Nachlass begegnen mir in meiner Arbeit als Trauerbegleiterin in der Metropolregion Rhein-Neckar immer häufiger. Eine Rechtsberatung kann ich Ihnen nicht geben. Ich begleite Sie aber gerne durch die Entscheidungen, die daran hängen, und sage Ihnen auf Wunsch, an wen Sie sich für die rechtlichen Fragen wenden können.

Quellen



Rechtlicher Hinweis


Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen zum digitalen Nachlass, zur Datenschutz-Grundverordnung oder zu erbrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Grief Tech empfehle ich, eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Ich übernehme keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität der in diesem Beitrag genannten rechtlichen Informationen.

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